IRSG in BGE 130 II 196; Niklaus Oberholzer, Grundzüge des Strafprozessrechts, Dargestellt am Beispiel des Kantons St. Gallen, 2. Aufl., Bern 2005, N 1220; BGE 121 II 245). Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der Kriminal- und Anklagekommission des Obergerichts (KAK) zur Bewilligung der Entsiegelung und Durchsuchung der sichergestellten Papiere und Datenträger. Die KAK hat darüber zu befinden, ob die Wahrung des Privat- bzw. Geschäftsbereichs oder das öffentliche Interesse an der Wahrheitserforschung höher zu werten ist.