Die dagegen eingereichte Beschwerde hat die Asylrekurs-kommission am 10. Februar 2004 abgelehnt. Die Rekurrenten hätten bis zum 13. April 2004 ausreisen müssen. Eine Revision des Urteils hat die Asylrekurskommission am 28. Juli 2004 abgelehnt. Ebenso hat das Bundesamt für Flüchtlinge ein Wiedererwägungsgesuch am 16. August 2004 abgewiesen. Die zuständigen Asylbehörden und das Asylgericht haben die Rekurrenten nicht als Flüchtlinge anerkannt.