Soweit sich die Privat-klägerin auf das angebliche "okay" des am Boden stehenden Pfadikollegen verlassen hat, musste ihr klar sein, dass dieser die Sache von unten her gar nicht überprüfen konnte. Der Umstand, dass sie sich aber auf dessen "okay" verlassen hat, kann nicht zu einer Verurtei-lung eines der Angeschuldigten führen. Dieses Vorgehen stand in keinem Zusammenhang mit einem der Angeschuldigten. 11. Zusammenfassend ergibt sich somit, dass der Amtsstatthalter die Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Sinne der eingangs zitierten Rechtsprechung und Lehre zu Recht eingestellt hat. Das Ergebnis der Strafuntersuchung liess keine andere Möglichkeit zu.