Die Verunfallte selber weiss es nicht. Der Unfall könnte deshalb ebenso gut auf einen Irrtum der Verunfallten zurückzuführen sein, in-dem sie vom Turm sprang, ohne vom Tragseil getragen zu werden. Nachdem die Privatklä-gerin selber nicht überprüft hat, ob sie am Tragseil eingehängt war und sie dies nach ihren eigenen Ausführungen ja auch gar nicht tun konnte, hätte sie niemals ohne eine Überprüfung durch einen Kollegen und dessen "okay" vom Turm springen dürfen. Soweit sich die Privat-klägerin auf das angebliche "okay" des am Boden stehenden Pfadikollegen verlassen hat, musste ihr klar sein, dass dieser die Sache von unten her gar nicht überprüfen konnte.