Die Übersetzungen am Sonntagmorgen fanden aus-schliesslich unter Pfadileitern statt. Eine umfassende Sicherheitsorganisation, wie diese für die Übersetzungen mit Besuchern organisiert und praktiziert wurde, war somit nicht notwen-dig. Alle anwesenden Pfader - und somit auch die Privatklägerin - waren mit dem Übungs-ablauf vertraut, da sie gut instruiert waren. Ohnehin ist der genaue Unfallhergang aufgrund der Akten nicht klar. Ob der Unfall auf das Verwenden eines normalen Karabiners zurückzu-führen ist oder ob die Privatklägerin im Zeitpunkt des Sprungs gar nicht am Seil eingehängt war, steht nicht fest, wie bereits ausgeführt wurde. Die Verunfallte selber weiss es nicht.