Ge-setzliche Grundlagen, welche besagen, dass ausschliesslich Sicherheitskarabiner zu ver-wenden seien, gibt es keine. H.H. von der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) stellt vorerst fest, dass das Verwenden von normalen Karabinern grundsätzlich ein Risiko betreffend ungewoll-tes Öffnen darstelle. Er schreibt dann jedoch weiter: "Dass sich ein Karabiner, der direkt an einer Rolle bzw. an einem anderen Karabiner eingehängt ist, unter Belastung dreht und aus-hängt, ist wenig wahrscheinlich". Das Risiko eines ungewollten Öffnens eines normalen Ka-rabiners bestehe meistens nur, wenn ein Seil in den Karabiner eingehängt werde.