B. erwähnte bei der Befragung durch den KJPD, es sei etwas herausge-kommen, das "dick und orange" sei. Aufgrund dieser Schilderung sowie der zeitlichen Nähe dieses Vorfalls zur Erstaussage des Kindes erscheint ein Zusammenhang nicht zum Vorn-herein ganz abwegig. Im Übrigen fällt auf, dass die Schilderung der Farbe auch keine Kon-stanz aufweist (vgl. Gutachten S. 37 "chli dick¿orange, isch chli brun cho, chli orange, aber viel wysses cho"). Schliesslich gibt Frau A. die Ausführungen im Gutachten falsch wieder, wenn sie erwähnt, B. sei geradezu ausserstande, eine Falschaussage zu produzieren.