Dabei werden Daten aus den drei Konstruktbereichen Aussagetüchtigkeit, Aussagequalität und Aussageva-lidität integriert. Das Vorgehen der Gutachterin entspricht diesen Grundsätzen. Sie hat nach-vollziehbar ausgeführt, dass die konflikthafte Scheidungskonstellation einen Nährboden für entsprechende Erwartungshaltungen dargestellt haben dürfte, indem sie zu einer erhöhten Aufmerksamkeit seitens der Mutter sowie zu einer einseitigen Interpretationstendenz geführt habe. Diesen Erwartungen sei ein suggestives Potenzial zuzusprechen. Zudem fiel - wie erwähnt - bei der Befragung durch den KJPD im April 2004 auf, dass B. einen starken Drang hatte, negative Handlungen seines Vaters zu schildern.