So sei keineswegs erstellt, dass die Scheidungskonstellation die Aussage von B. beeinflusst habe. Überdies erstaune, dass am Wahrheitsgehalt seiner Aussage vom 21. August 2003 erhebliche Zweifel bestünden, währenddem die frühere Aussage, wonach der Vater sein "Schnäbi" angefasst habe, unbestritten der Wahrheit entspreche. Die Glaubhaftigkeitsbegutachtung stellt per se ein hypothesengeleitetes Vorgehen dar. Ne-ben der Hypothese, dass die Aussage mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem eigenen Erle-ben basiert, sind immer Alternativhypothesen zu spezifizieren und zu prüfen. Dabei werden Daten aus den drei Konstruktbereichen Aussagetüchtigkeit, Aussagequalität und Aussageva-lidität integriert.