Sie scheint jedoch das negativ besetzte Bild, das sie von ihrem Mann hatte, den Kindern bewusst oder unbewusst induziert zu ha-ben, worauf die zunehmend negativ gefärbten Schilderungen über den Vater hindeuten (vgl. die Aussagen von B. bei der Videobefragung vom 21.4.2004). Eine Beeinflussung der Aus-sagen des Kindes stellt somit keine reine Vermutung dar, wie Frau A. behauptet, sondern basiert auf konkreten Anhaltspunkten. 5.4.5. Frau A. weist auf angebliche Ungereimtheiten des Gutachtens hin, das sich zudem mit Hypo-thesen begnüge. So sei keineswegs erstellt, dass die Scheidungskonstellation die Aussage von B. beeinflusst habe.