Die Gutachterin hat eingehend begründet, weshalb sie gestützt auf die Gespräche mit Frau A. von einer sehr ambivalenten Haltung der Mutter gegenüber der Beziehung zwischen den Buben und ihrem Vater ausging, die sich bereits zu Beginn der Scheidung manifestierte. Die anfänglichen Ambivalenzen hätten immer mehr zur festen Überzeugung geführt, dass ihrem Mann auch sexuelle Übergriffe zuzutrauen seien (vgl. auch die Ausführungen im Gutachten S. 31, wonach bereits im Zeitpunkt der Erstaussage [21.8.2003] der Kindsvater im Rahmen der konfliktreichen Scheidungskonstellation für Frau A. eine mit negativen Gefühlen besetzte Person dargestellt habe).