5.4.3. Frau A. wendet ein, die im Gutachten angesprochene ambivalente Haltung gegenüber der Beziehung der Kinder zum Vater habe sich erst ab dem 21. August 2003 bzw. erst nach der Befragung durch den KJPD vom 15. Oktober 2003 entwickelt. Bis dahin habe wohl eine Scheidungskonstellation vorgelegen; die Abneigung gegenüber dem Angeschuldigten sei erst im Verlauf des Untersuchungsverfahrens entstanden, was verständlich sei. Die Gutachterin hat eingehend begründet, weshalb sie gestützt auf die Gespräche mit Frau A. von einer sehr ambivalenten Haltung der Mutter gegenüber der Beziehung zwischen den Buben und ihrem Vater ausging, die sich bereits zu Beginn der Scheidung manifestierte.