Sie habe daraufhin ihren Ehemann angerufen und gefragt, was los sei. Ihr Ehemann habe gesagt, er habe dem Buben draussen beim "Bisle" geholfen. Somit sei die-ses Thema für sie wieder erledigt gewesen. Diese Reaktion von Frau A. lässt jedoch darauf schliessen, dass sie bereits damals einen gewissen Verdacht hatte, der Angeschuldigte ha-be den Penis von B. möglicherweise in sexueller Absicht berührt, ansonsten sich eine Klä-rung des Vorfalls durch Nachfrage bei ihm wohl erübrigt hätte. Es ist daher nachvollziehbar, wenn die Gutachterin ausführt, es sei möglich, dass zumindest kurzfristig eine gewisse Skandalisierung beobachtbar gewesen, die auch von B. wahrgenommen worden sei.