Die Sache sei für sie erle-digt gewesen, als ihr Herr A. erklärt habe, er habe B. beim "Bisle" geholfen und daher sein "Schnäbi" angefasst. Erst mit Kenntnis der Aussagen von B. anlässlich der Befragung durch den KJPD seien in ihr Verdachtsmomente aufgekommen. Die Aussage von B. vom 21. Au-gust 2003 sei daher durchaus in einem erwartungsfreien Raum zustande gekommen. Frau A. gab anlässlich ihrer polizeilichen Befragung als Auskunftsperson am 4. September 2003 zu Protokoll, vor zwei Monaten habe ihr B. erzählt, dass der Papi ihm das "Schnäbi" angefasst habe. Sie habe daraufhin ihren Ehemann angerufen und gefragt, was los sei.