Internationale Rechtshilfe. Die Herausgabe von Schriftstücken kann nicht verhindert werden, wenn der Ehemann als Mitbeschuldigter im Strafverfahren gegen die Ehefrau sich auf das Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft oder die strafrechtliche Relevanz der Schriftstücke bestreitet. ====================================================================== Die Staatsanwaltschaft X. (D) führt gegen Frau A. ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.