Durch eine Inhaltsanalyse, die mittels sog. Realkennzeichen vorgenommen wird, sowie durch eine Analyse der Entstehungsgeschichte der Aussage und des Aussageverhaltens insgesamt werden die Angaben von Zeugen auf Fehlerquellen überprüft und die persönliche Kompetenz der aussagenden Person analysiert (BGE 128 I 81 ff.). Die von A. vorgenommene Begutachtung hält den Anforderungen, die in Lehre und Praxis an entsprechende Erkenntnisse gestellt werden, einer näheren Prüfung stand. Sie entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Standard.