Diese Methode hat sich heute weitgehend durchgesetzt. Überprüft wird dabei in erster Linie die Hypothese, ob die aussagende Person unter Berücksichtigung der Umstände, der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der Motivlage eine solche Aussage ohne realen Erlebnishintergrund machen könnte. Durch eine Inhaltsanalyse, die mittels sog. Realkennzeichen vorgenommen wird, sowie durch eine Analyse der Entstehungsgeschichte der Aussage und des Aussageverhaltens insgesamt werden die Angaben von Zeugen auf Fehlerquellen überprüft und die persönliche Kompetenz der aussagenden Person analysiert (BGE 128 I 81 ff.).