Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Für die Durchsuchung und Versiegelung beschlagnahmter Akten gelten die Grundsätze von Art. 69 BStP i.V.m. Art. 9 IRSG. Voraussetzungen für die Entsiegelung der rechtshilfeweise beschlagnahmten und versiegelten Dokumente. ====================================================================== Eine ausländische Generalstaatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Personen der X. AG wegen Missbrauchs von Befugnissen. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern eine Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmeverfügung.