Die Beschwerde ist diesbezüglich abzuweisen. 9. Als Eventualantrag verlangt der Beschwerdeführer, der Amtsstatthalter sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer vor Abschluss der Strafuntersuchung oder vor Einstellung des Verfahrens Grund, Art und Dauer der Überwachung mitzuteilen bzw. dass er die Zustimmung der Genehmigungsbehörde einzuholen habe, falls er der Meinung sei, die Mitteilung könne wegen überwiegender öffentlicher Interessen länger aufgeschoben werden.