Letzteres lag auch nicht auf der Hand, zumal der Beschwerdeführer seit Monaten nicht mehr bei der T. AG, wo er die strafbaren Handlungen begangen haben soll, tätig war. Der KAK-Präsident forderte deshalb die Untersuchungsakten an, und im Nachtrag vom 10. Februar 2004 zum Gesuch begründete der Amtsstatthalter die Telefonüberwachung mit der Absicht der Kripo, bis Ende Februar bohrende Befragungen mit drei oder vier Beteiligten, u.a. auch mit dem Beschwerdeführer durchzuführen. Für die Strafverfolgungsbehörde sei von Interesse, wie unter den Beteiligten die Informationen ausgetauscht würden und welche Inhalte diese Informationen hätten.