Am 3. Juni 2004 verlangte der Verteidiger Einsicht in die Untersuchungsakten. Am 7. Juni 2004 wurden die Akten an ihn versandt, so dass er diese frühestens am 8. Juni 2004 in Empfang nehmen konnte. Den Akten lag auch das Gesuch vom 19. Februar 2004 an die KAK um Genehmigung der Fernmeldeüberwachung bei. Daraus war der Grund (dringender Verdacht der Veruntreuung, ungetreuen Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung) und die Art der Überwachungsmassnahme (Telefonüberwachung) ersichtlich. Schliesslich konnte den Untersuchungsakten auch die genaue Dauer der Telefonüberwachung entnommen werden, wie sich aus der Eingabe von Rechtsanwalt W. an das Amtsstatthalteramt Z vom 18. Juni 2004 ergibt.