Der Regierungsrat erliess auf Ersuchen des Obergerichts gestützt auf § 67bis Abs. 3 der Staatsverfassung am 24. August 2004 die kantonale Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SRL Nr. 305b; publiziert im Kantonsblatt Nr. 35 vom 28.8.2004 [Gesetzessammlung des Kantons Luzern, 8. Lieferung vom 28.8.2004]). Er zog damit eine Teilrevision der StPO vor, welche ursprünglich erst zusammen mit der Teilrevision betreffend Änderung des Allgemeinen Teils des StGB vom Grossen Rat hätte verabschiedet werden sollen (neuer § 116bis StPO). Die Verordnung wurde rückwirkend auf den 1. Juni 2004 in Kraft gesetzt und hat folgenden Wortlaut: