Das Amtsstatthalteramt Z führt eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachts der Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Es wird ihm vorgeworfen, bei der T. AG in Z, wo er von September 1994 bis Ende März 1993 Direktor und Geschäftsführer für den kaufmännischen Bereich und bis Ende Juni 2003 als Leiter Unternehmungsentwicklung und Kommunikation Mitglied der Geschäftsleitung war, eine schwarze Kasse geführt zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen ordnete der Amtsstatthalter am 5. Februar 2004 eine Telefonüberwachung gegen den Beschwerdeführer an, die von der Kriminal- und Anklagekommission (KAK) mit Entscheid vom 11. Februar 2004 verweigert wurde.