Beschlagnahme von Akten bei einem Rechtsanwalt. ====================================================================== Im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung gegen die verantwortlichen Personen der A. AG wegen Betrugs wurde Rechtsanwalt B. am 24. September 2004 aufgefordert, sämtliche sich in seinem Büro befindlichen Geschäftsakten der A. AG, welche deren Beziehungen zur Firma C. betreffen, unverzüglich dem Amtsstatthalteramt zur Sichtung und allfälligen Beschlagnahme der relevanten Akten herauszugeben. Für den Weigerungsfall würden nach unbenütztem Ablauf der Rekursfrist die sich bei ihm befindlichen Geschäftsakten der A. AG als beschlagnahmt erklärt.