Er hat dies damit begründet, dass die meisten Leute im Alter der X. Probleme mit der Sehkraft hätten und ein allgemeiner Abbau der geistigen und körperlichen Fähigkeiten vorliegen würde. Auf Grund dieser Eingabe wurde beim Augenarzt Dr. B. ein Bericht über die Sehfähigkeit der X. eingeholt. Zusätzlich wurde beim Amtsarzt Dr. W. ein Bericht über die Fahrfähigkeit der X. einverlangt. In einer weitern Eingabe vom 28. November 2002 hielt der Rekurrent an seinen Anträgen fest. Er nahm Stellung zu den Ausführungen von Dr. W. und führte aus, unter den genannten Umständen sei es nach wie vor angezeigt, die Reaktionsfähigkeit der X. im Strassenverkehr überprüfen zu lassen.