Aufgrund einer Kollision zweier Personenwagen sprach das Amtsstatthalteramt die beiden Fahrzeugführer, den Rekurrenten und X., der Widerhandlungen gegen das SVG schuldig, bestrafte beide mit Geldbussen und teilte die Verfahrenskosten auf den Rekurrenten, X. und den Staat auf. Nach diesem Kostenspruch hatte der Rekurrent dem Amtsstatthalteramt Fr. 1'605.50 und der Rechtsanwältin von X. Fr. 1'545.80 zu bezahlen. In seinem Kostenrekurs verlangte der Rekurrent die Aufhebung des ihn betreffenden Kostenspruchs. Zur Begründung machte er geltend, er habe nie Privatklage erhoben. In der Einvernahme habe er erklärt, er wolle sich dies noch überlegen.