StGB von vornherein nicht in Betracht. ====================================================================== In der Strafuntersuchung gegen Y. wurde vom zuständigen Amtsstatthalter das Fahrzeug Mercedes-Benz V280 beschlagnahmt. Der dagegen eingereichte Rekurs wurde gutgeheissen. Im Entscheid führte die Kriminal- und Anklagekommission unter anderem Folgendes aus: Aus den im Rekursverfahren aufgelegten Akten geht hervor, dass zwischen der X. AG und Y. am 8./21. März 2002 ein Leasing-Vertrag über das Fahrzeug Mercedes-Benz V280 abgeschlossen worden war.