Sie weist jedoch zu Recht darauf hin, dass sich diese Anzahl relativiert, wenn beachtet wird, dass die beiden vorliegenden Verfahren zusammen sechs Anzeigen mit meist analogen Sachverhalten umfassen, die sich zudem über einen Zeitraum von rund 20 Monaten erstrecken. Der Antrag des Rekurrenten, sein Gesuch um Beigabe eines amtlichen Verteidigers sei gesamthaft gutzuheissen, ist anhand der Begründung so auszulegen, dass er eine amtliche Verteidigung für alle derzeit hängigen Strafverfahren wünscht. (....) Die Einsetzung eines amtlichen Verteidigers für alle hängigen Strafverfahren setzt voraus, dass diese (zumindest teilweise) vereinigt werden, wovon auch der Rekurrent ausgeht.