In einem Rekursverfahren betreffend einen Entscheid des Amtsstatthalters über die Beigabe eines amtlichen Verteidigers führte die Kriminal- und Anklagekommission Folgendes aus: Es ist unbestritten, dass gegen den Rekurrenten zahlreiche Strafverfahren bzw. Anzeigen beim Amtsstatthalteramt hängig sind. Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind zur Zeit ca. drei Dutzend solcher Verfahren hängig. Sie weist jedoch zu Recht darauf hin, dass sich diese Anzahl relativiert, wenn beachtet wird, dass die beiden vorliegenden Verfahren zusammen sechs Anzeigen mit meist analogen Sachverhalten umfassen, die sich zudem über einen Zeitraum von rund 20 Monaten erstrecken.