Sachliche Zuständigkeit bei Aufsichtsbeschwerden wegen ungebührlicher Behandlung bei der polizeilichen Einvernahme. ====================================================================== Der Beschwerdeführer reichte bei der Kriminal- und Anklagekommission eine Aufsichtsbeschwerde wegen ungebührlicher Behandlung durch einen Polizeibeamten während der polizeilichen Einvernahme ein. Diese überwies die Beschwerde zuständigkeitshalber zur Behandlung an die Staatsanwaltschaft. Aus den Erwägungen: Der Beschwerdeführer beschwert sich über eine ungebührliche Behandlung durch den Beschwerdegegner anlässlich der Einvernahme vom 1. Juli 2003.