Wie der KAK aus einem andern Rekursverfahren im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Hanf und Hanfprodukten bekannt ist, wird gegen die F.-I. M. GmbH in Liq. ermittelt, da diese von einem in einer Gemeinde des Amtes Sursee wohnenden Hanfbauer Hanfprodukte in grossem Ausmass bezogen habe. Zur Koordination der Strafuntersuchung unter einheitlicher Führung übernahm das Amtsstatthalteramt Sursee für die ersten dringlichen Beweisvorkehrungen die Zuständigkeit. Die Rekurrenten bestreiten nicht, in grösserem Umfang Hanfpflanzen von einem Hanffeld bezogen zu haben, das in einer Gemeinde des Amtes Sursee liegt.