Am 29. Oktober 2002 beauftragte der Amtsstatthalter von Sursee u.a. die UBS AG, Zürich, und die Crédit Suisse Basel, Luzern und Bern, die auf die Rekurrenten lautenden Konti sofort zu sperren. Zu Recht richtete sich die entsprechende Beschlagnahmeverfügung an die erwähnten Banken bzw. die Postfinance, welche den Gewahrsam über die fraglichen Bankkonti und demzufolge die untersuchungsrichterlich angeordnete Massnahme zu vollziehen haben (Max. XI Nr. 590 S. 608).