GmbH, F.-I. Be. GmbH, R. M. und H. S. wegen gewerbsmässigem Anbau und Handel mit Hanfprodukten erliess das Amtsstatthalteramt Sursee am 24. September, 22. und 29. Oktober 2002 verschiedene Festnahme-, Herausgabe- und Hausdurchsuchungsverfügungen. Am 29. Oktober 2002 verfügte das Amtsstatthalteramt die Sperrung verschiedener Konti. Die Beschlagnahmeverfügungen waren den Inhabern der Konti nicht eröffnet worden. Die Kriminal- und Anklagekommission (KAK) hatte im Rekursverfahren über die Folgen der mangelhaften Eröffnung sowie über die Zuständigkeit zu befinden. Aus den Erwägungen: 6.1.