Dasselbe gilt für die Vorwürfe, die X. im Zusammenhang mit der Umschreibung des Sachverhalts im Anhang zu den Meldeformularen betreffend Opferhilfegesetz gegen die angeschuldigte Polizeibeamtin erhebt. Auch hier hat die Angeschuldigte in beiden Fällen mit der Formulierung "sollen" bzw. "soll" genügend deutlich festgehalten, dass es sich bei den darin erwähnten Anschuldigungen um Behauptungen von A. und B. handelt. Zu wünschen wäre allerdings, dass dies im gesamten Text sprachlich klarer zum Ausdruck kommt, indem z.B. für die Schilderungen der allfälligen Opfer die indirekte Rede verwendet wird.