9.- Die Rekurrenten beanstanden auch die Herausgabe des Vollzugsberichts der Kantonspolizei Luzern zumindest so, wie er heute abgefasst sei. Die Kantonspolizei Luzern habe ungefragt Unterlagen beschlagnahmt, die aufzeigen würden, "dass eine Verbindung zwischen der Firma E. s.r.l. und Firma D. AG bzw. A. und C. besteht. Besonders hingewiesen sei auf die Aktennotiz unter Position 8, in welcher C. vermerkte, dass er und B. zumindest Kenntnis von den fiktiven Rechnungen hatten". Diese Passage müsse aus dem Polizeibericht gestrichen werden und die diesbezüglichen Unterlagen dürften nicht herausgegeben werden. Dieser Einwand ist unbegründet.