Aus den Erwägungen: 8.- In materieller Hinsicht beanstanden die Rekurrenten eine Verletzung des Prinzips der Verhältnismässigkeit und des Übermassverbotes. Sie machen geltend, die in der beanstandeten Verfügung vorgesehene Herausgabe von Dokumenten gehe weit über das hinaus, was die Staatsanwaltschaft X. verlangt habe. Mit der beanstandeten Verfügung werde nicht nur eine Antwort auf die präzisen Fragen der Staatsanwaltschaft X. erteilt, sondern alle aufgefundenen Unterlagen betreffend die D. AG und die zwischen A./E. s.r.l. und der D. AG/F. bestehenden Beziehungen herausgegeben.