Bei der Staatsanwaltschaft X. (Italien) ist ein Ermittlungsverfahren gegen A und dessen Firma E. s.r.l. hängig. Es besteht der Verdacht, dass A. als Verantwortlicher dieser Firma gefälschte Rechnungen in der Buchhaltung verbuchte und sich in einem Steuerabgabeverfahren zwecks Ausweises negativer Einkommensposten gefälschter Rechnungen bediente. Am 17. Juli 2000 leitete das Bundesamt für Justiz das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft X. an die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern (als Leitkanton) weiter.