| Instanz: | Obergericht | |---|---| | Abteilung: | Kriminal- und Anklagekommission | | Rechtsgebiet: | Strafprozessrecht | | Entscheiddatum: | 08.11.2001 | | Fallnummer: | KA 01 109 | | LGVE: | | | Leitsatz: | § 66 StPO: Recht auf Einsicht in die Untersuchungsakten, Zeitpunkt, Voraussetzungen, Umfang. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | In einem Rekursverfahren betreffend Verweigerung der Akteneinsicht erwog die Kriminal- und Anklagekommission unter anderem folgendes: Vorliegend ist unbestritten, dass der Angeschuldigte ein Recht auf Akteneinsicht hat und ihm das Recht zusteht, allfälligen Belastungszeugen Fragen zu stellen.