Am 19. April 2000 verfügte das Amtsstatthalteramt, dass die oben erwähnten Policen bei der Versicherungsgesellschaft X. gesperrt blieben. Weiter würden sämtliche bereits fälligen und zukünftigen Leistungen der Versicherungsgesellschaft X. aus diesen Versicherungspolicen (z.Z. Prämienrückerstattungen und Renten) beschlagnahmt. Die Versicherungsgesellschaft X. habe die beschlagnahmten Leistungen (fällige und zukünftige) jederzeit zu Handen der zuständigen Untersuchungs- und Gerichtsbehörden zur Verfügung zu halten.