| | Entscheid: | Im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung wegen Vermögensdelikten (Veruntreuung, evtl. Betrug), Urkundenfälschung etc. gegen die Angeschuldigte und ihren Ehemann wurden mit Verfügung des Amtsstatthalteramtes am 22. September 1999 sieben Policen bei der Versicherungsgesellschaft X. gesperrt. Am 20. Januar 2000 teilte die Versicherungsgesellschaft mit, dass Prämienrückerstattungen aus vier Policen sowie Erwerbsausfallrenten aus einer Police fällig seien. Am 19. April 2000 verfügte das Amtsstatthalteramt, dass die oben erwähnten Policen bei der Versicherungsgesellschaft X. gesperrt blieben.