7. - Aufgrund der bisherigen Ermittlungen steht fest, dass die Rekurrenten unter anderem Hanfstauden für die Herstellung von Hanfprodukten ankauften, Hanfkraut für Hanfprodukte aufbereiteten bzw. aufbereiten liessen, Hanfprodukte (Badezusätze) la-gerten und mit Hanfprodukten handelten. Das kantonale Laboratorium, welches im Auftrag des Amtsstatthalters stichprobeweise den THC-Gehalt von sichergestellten Hanfbadezusätzen zu bestimmen hatte, ermittelte THC-Gehalte von 8-12%.