6.3.2. (...) Aufgrund einer Gesamtbetrachtung ist mit der Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer nicht durch das Produkt als solches, sondern durch die mit dessen Erwerb eröffneten Gewinnaussichten zum Einstieg bei der Firma X. bewogen werden. Dafür spricht einmal der Preis für den fraglichen Lehrgang von US$ 1'400.--, der angesichts des durchschnittlichen Monatseinkommens von US$ 25.-- in der Ukraine als sehr hoch zu bezeichnen ist. Daran vermag nichts zu ändern, dass sich der Lehrgang nach Darstellung der Beschwerdeführer an eine junge, initiative Bevölkerungsgruppe richtet, die über ein wesentlich höheres Einkommen verfüge.