Von Bedeutung ist nun aber, dass der von der Firma X. vertriebene Lehrgang nicht ein Konsumgut des täglichen Lebens darstellt, sondern ein Produkt, das sich nach den Angaben der Beschwerdeführer selbst an eine Minderheit richtet, die sich dieses leisten kann. Für Produkte der fraglichen Preisklasse besteht von vornherein nur ein eingeschränkter Markt, der sich mit jedem neu eingestiegenen Händler zusätzlich verengt. Jeder neue Teilnehmer muss versuchen, seine Investition durch Werbung neuer Mitglieder zurückzuverdienen, um überhaupt einen Gewinn erzielen zu können.