Staehelin Willy, Das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 als Strafgesetz, Diss. Zürich 1941, S. 69 f.; SJZ 84 [1988] S. 180). 6.2.1. Die Beschwerdeführer vertreiben auf dem Wege des Direktvertriebes (Multi-Level-Marketing, MLM) einen achthundertseitigen Lehrgang "Der erfolgreiche Weg" zu einem Kaufpreis von US$ 1'400.--. 6.2.2. Beim vorliegenden MLM-System sind die Merkmale der Lotterie wie Einsatz bzw. Abschluss eines Rechtsgeschäfts (Kaufzwang), vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinnaussicht sowie Planmässigkeit (Ausschluss des Risikos des Unternehmers; BGE 123 IV 230, 99 IV 33 ff.; Staehelin, a.a.O., S. 58) zweifellos gegeben.