Danach wurde der Privatkläger freigelassen. Im Zusammenhang mit der daraufhin angehobenen Strafuntersuchung wegen Freiheitsberaubung, Drohung, Raub etc. wurde im Rahmen einer allgemeinen Festnahme- und Hausdurchsuchungsverfügung des Amtsstatthalteramtes vom 13. Mai 2000 beim Angeschuldigten der Porsche beschlagnahmt. Mit Verfügung vom 25. Juli 2000 hob das Amtsstatthalteramt die Beschlagnahme über den Porsche auf.