Als Mitbetriebene kann die Beklagte 2 mit dem Rechtsvorschlag sowohl Bestand, Umfang oder Fälligkeit der Forderung bestreiten als auch Bestand und Umfang des Pfandrechts. Überdies steht ihr die Einwendung zu, die Verpfändung des Grundstücks habe gegen Art. 169 ZGB verstossen (Amonn/Gasser, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 6. Aufl., Bern 1997, § 33 Rz 5 ff.; Bernheim/Känzig, a.a.O., N 1, 3 und 19 ff. zu Art. 153 SchKG; Jaeger/Walder/Kull/Kottmann, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. Aufl., Zürich 1997, N 18 ff. zu Art. 153 SchKG). Die Beklagte 2 beruft sich hier nicht auf eine Verletzung von Art.