"Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner zugestellt am 4.12.1995. Hagen, den 11.12.1995." Dabei handelt es sich offensichtlich um die oben erwähnte Zustellungsbescheinigung auf dem für den Antragsteller bestimmten Exemplar des Vollstreckungsbescheids. Im Rekursverfahren legt die Klägerin zudem neu ein Schreiben des Amtsgerichts München vom 10. Mai 1999 auf, worin ihr mitgeteilt wird, dass der Vollstreckungsbescheid vom 30. November 1995 dem Beklagten am 4. Dezember 1995 durch Niederlegung unter der Adresse Webergasse 14 in 83671 Benediktbeuren zugestellt wurde.