Die Frist für die Erklärung des Rechtsvorschlages lief am Montag, 31. August 1998, ab. Nach eigenen Angaben will der Rekurrent den Rechtsvorschlag am 1. September 1998 beim Betreibungsamt deponiert haben, da am Vorabend der Briefkasten des Amtes nicht zugänglich gewesen sei. Entsprechend der Parteibehauptung des Rekurrenten ist davon auszugehen, dass er bereits am 31. August 1998 Rechtsvorschlag erheben wollte. Als Indiz dafür spricht die Datierung des Rechtsvorschlags auf diesen Tag. Zu seinen Gunsten ist davon auszugehen, dass er versucht hatte, den Rechtsvorschlag am Abend des 31. August 1998 beim Betreibungsamt zu deponieren.