In dieser Zeit hätte der Beklagte für das Wohnmobil im Wert von Fr. 53025.- Leasingraten von insgesamt Fr. 46176.- (exkl. Mehrwertsteuer) oder 87,1% des Vertragswerts bezahlt. Im übrigen war der Beklagte gemäss Vertrag verpflichtet, erhebliche Leistungen wie Verkehrsgebühren, Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung sowie sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten selber zu übernehmen, was ein weiteres Indiz für die wirtschaftliche Zweckidentität darstellt (Stauder Bernd, a.a.O., N 24 zu Art.