25 des Vertrags ergibt. Vorliegend wurde der Vertrag am 23. Juni 1994 abgeschlossen. In Beachtung von Kündigungsfrist und -termin war der Vertrag erstmals auf Ende August 1994 kündbar. Anhand der genannten Skala ergibt sich für die Mindestmietdauer von zwei Monaten eine monatliche Belastung von Fr. 4273.80 für den Leasingnehmer. Dies entspricht bei einer zweimonatigen Vertragsdauer dem Betrag von Fr. 8547.60 oder 16,12% des Vertragswerts des geleasten Fahrzeugs. Weiter haben die Parteien eine Vertragsdauer von 48 Monaten vereinbart. In dieser Zeit hätte der Beklagte für das Wohnmobil im Wert von Fr. 53025.- Leasingraten von insgesamt Fr. 46176.- (exkl.